Spülmaschine als Mietgegenstand
AGB-Kontrollen können in Klausuren durchaus unangenehm und schwierig sein. Doch auch in der gerichtlichen Praxis sind sie häufig anzutreffen – und sind dabei nicht selten das Zünglein an der Waage. Dass dabei die Wirksamkeit nicht immer an der Inhaltskontrolle scheitert, sondern bereits Zweifel bei der Auslegung einer Klausel diese zu Fall bringen können, hat das LG Berlin II in folgender Entscheidung anschaulich dargelegt.
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