Ein Zwilling kommt selten allein

Wohl jeder Prüfling hat kurz vor dem Examenstermin Muffensausen. Handelt es sich dann noch um den Wiederholungsversuch, wo es vermeintlich um alles oder nichts geht, sind der Druck und die Aufregung noch mal höher. Eine andere Person für sich das Examen schreiben zu lassen, ist in der Situation ein verlockender Gedanke, den ein Prüfling scheinbar wirklich in die Tat umgesetzt hat. Das Verblüffende daran - Die obersten Verwaltungsrichter:innen des Bundes haben jüngst entschieden, dass der Prüfling bestanden hat.

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Störerhaftung: OLG Frankfurt zu Prüfpflichten von Plattformbetreibern

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast muss im Internet immer wieder Hass und Hetze erfahren und wird insbesondere auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram in Posts beleidigt oder in Form von Memes falsch zitiert. Nun hat sie in einem Streit um die Löschung eines solchen Falschzitates gegen den Facebook-Betreiber Meta einen Erfolg erzielt und sieht hierin auch ein weitreichendes Signal im Kampf gegen Hate Speech.

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Digitale Einbindung von AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen mögen wohl weder die Kunden noch die Jurastudierende. Nur die wenigsten lesen sich das Kleingedruckte vor Vertragsabschluss wirklich durch. Klar ist, dass den Kund:innen jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die meist seitenlangen Vertragsbedingungen zu lesen. Doch in der digitalen Welt stellt wohl kaum ein Geschäftspartner seinen Kund:innen noch einen ausgedruckten Stapel zur Verfügung. Es ist gang und gäbe, die AGB auf digitalem Weg zur Verfügung zu stellen. Doch was passiert, wenn Kund:innen nicht über ein Smartphone oder einen Internetzugang verfügen? Konnten die AGB dann trotzdem wirksam einbezogen werden?

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BGH zum Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung

Der Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung gem. § 24 StGB gehört einerseits zum Standardproblem einer Klausur, bei der es auch um Versuch und Rücktritt geht, wird andererseits aber häufig übersehen, insbesondere in den Fällen, in denen der Versuch unbeendet geblieben ist. Damit Dir das in Deiner Klausur nicht passiert, wollen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung ansehen.

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Erhitzte Gemüter unter Anwälten

Bei Gerichtsverfahren kommt es nicht selten vor, dass sich die Gemüter im Gerichtssaal erhitzen. Nicht nur die Mandantschaft, sondern auch die Anwälte selbst sind vor diesem Phänomen nicht gefeit. Im hier vorliegenden Fall war eine Anwältin derart erbost, dass sie über den gegnerischen Anwalt auf ihrer Website sehr polarisierend berichtet hat.

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