Öffentliches Recht

BVerfG zum Recht auf schulische Bildung: Bundesnotbremse II

Das BVerfG hat in seiner sehr ausführlichen Entscheidung (70 Seiten) zur Bundesnotbremse II das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung umfassend dargestellt, die verschiedenen Dimensionen dieses Rechts herausgearbeitet und die Pflicht des Staates hervorgehoben, dieses Grundrecht auch zu gewährleisten. Es hat gleichzeitig deutlich auf die Grenzen dieses Rechts hingewiesen.

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BVerfG zur Bundesnotbremse: Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen (Teil 2)

Nachdem wir uns im ersten Teil mit der Verfassungsmäßigkeit der Kontaktbeschränkungen beschäftigt haben, widmen wir uns nun den Ausgangsbeschränkungen und besprechen, ob die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Art. 2 II 2 GG, Art. 2 1 i.V.m. Art. 1 I GG und Art. 6 I GG formell und materiell verfassungsgemäß und gerechtfertigt waren.

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Aufschiebende Wirkung einer Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine gastronomische Außenbewirtschaftung eines Freibades

Ein klassischer Rechtsstreit aus der Praxis und zugleich häufig geprüfte Klausurkonstellation aus dem Verwaltungsrecht: Es geht um den vorläufigen Nachbarrechtsschutz, die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung, die Verletzung einer Norm mit drittschützender Wirkung und die Auseinandersetzung mit unbekannten Themen, wie etwa dem Begriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen" im Rahmen des BImSchG oder der TA Lärm.

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BVerfG:

Das BVerfG hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) für nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.

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