#Verwaltungsrecht AT

Wiedereinsetzung auch bei Erkrankung am letzten Tag einer Frist?

Das Recht, gegen eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde Widerspruch einzulegen, ist das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG. Die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs ist jedoch streng, und die Nichteinhaltung dieser Frist kann zum Verlust des Rechtsbehelfs führen. Dies kann für Einzelne schwerwiegende Folgen haben, insbesondere für diejenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

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