#Strafrecht at 2

BGH zum Rücktrittshorizont des Täters beim versuchten Totschlag

​Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dieser sogenannte Rücktrittshorizont maßgeblich für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch. Reichen die hier vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Tatgeschehen aus, um eine Verurteilung u.a. wegen versuchten Totschlages aufrechtzuerhalten? Die Entscheidung des BGH veranschaulicht einmal mehr, welche Anforderungen er in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung an die innere Einstellung des Täters zur Tat erwartet. Solche Sachverhalte sind äußerst prüfungsrelevant, bieten sie nach einer Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, auch auf die Rechtswidrigkeit und Schuld einzugehen.

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BGH zum versuchten Heimtückemord (und zum strafbefreienden Rücktritt) - Teil II

Nachdem wir in unserem ersten Teil des Urteilstickers den Heimtückemord und den befreienden Rücktritt innerhalb der ersten beiden Tatkomplexe besprochen haben, sehen wir uns nun den dritten Tatkomplex an. Hier befassen wir uns mit der Prüfung des versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung.

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BGH zum versuchten Heimtückemord (und zum strafbefreienden Rücktritt) - Teil I

Entscheidungen des BGH zum versuchten Heimtückemord sind äußerst praxis- und prüfungsrelevant. In unserem vorliegenden Fall spielt jedoch nicht nur das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke eine große Rolle, sondern auch die Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts. Hier geht es um einen Fall der häuslichen Gewalt. Die Schwere und die Häufigkeit solcher Fälle gibt der Rechtsprechung auch in der Praxis immer wieder Anlass, das Strafmaß zu verschärfen. Aufgrund der Komplexität dieses Falles haben wir diesen in 2 Abschnitte aufgeteilt. Im ersten Teil befassen wir uns mit zwei Tatkomplexen zum versuchten Heimtückemord.

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Schraubenzieher als Waffenersatz

Die Kriterien für die Einordnung eines Gegenstands als gefährliches Werkzeug im Sinne der §§ 244 und 250 StGB gehören zu den umstrittensten Problemen des Strafrechts. Dabei stellen sich Fragen nach der Beschaffenheit, aber auch danach, wie das Werkzeug verwendet wird. Muss es beispielsweise bewegt werden, oder reicht es aus, wenn es schlicht präsent in der Hand des Täters ist? Der Bundesgerichtshof nahm dazu in einem spannenden Fall Stellung.

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§ 226 StGB - Kann Siechtum bei ungewisser Heilbarkeit angenommen werden?

Der Tatbestand des § 226 I Nr. 3 StGB besagt unter anderem, dass eine Körperverletzung dann schwer ist, wenn die verletzte Person in “Siechtum” verfällt. Aber was sind die Voraussetzungen für ein solches Siechtum? Ist der Tatbestand auch erfüllt, wenn die Heilungschancen unklar sind? Dazu positionierte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem erschütternden Fall.

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BGH zu Brandstiftung im Bereich einer Lagerhalle

Die Voraussetzungen eines Brandstiftungsdelikts nach § 306 Abs. 1 StGB lassen sich in objektiver und subjektiver Hinsicht mitunter nur dann rechtsfehlerfrei bejahen, wenn sich sowohl die Tathandlung und das Tatobjekt als auch das Vorstellungsbild des Täters - sei es aufgrund seiner eigenen Einlassung, sei es im Rahmen einer Schlussfolgerung aus dem objektiven Geschehen - konkret eingrenzen lassen.

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Auftragsmord im Darknet bringt lange Haftstrafen

Was nach einem konstruierten Hollywood Blockbuster klingt, ist in Hamburg Realität. Eine einst angesehene Schönheitschirurgin und ihr Ehemann, ein erfolgreicher Unternehmer aus Stuttgart, vergaßen offenbar jegliche soziale Kompetenz. Sie versuchten über das Darknet einen Auftragsmörder für den Ex-Freund der Ärztin zu engagieren, um nach dessen Tod das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter zurückzuerlangen.

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BGH zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Polizeikontrolle

Regelmäßig gerät bei der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern bei polizeilichen Diensthandlungen, zumeist im Rahmen von Verkehrskontrollen oder aber etwa auch bei vorläufigen Festnahmen, die Vorschrift des § 113 StGB in den Blick, also der strafbare (und gewaltsame) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn sich der oder die Kontrollierte nicht kooperativ und lediglich passiv verhält. Daher ist eine Wiederholung der materiellen Voraussetzungen des § 113 StGB sowie der Konkurrenzregeln in jedem Fall lohnenswert, wofür sich der vorliegende Urteilsticker bestens eignet.

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