#Schuldrecht BT 2

BGH: Räumung der Wohnung trotz nachgeholter Mietzahlung?

Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, kommt es in der Regel früher oder später zu einer (außerordentlichen) Kündigung durch den Vermieter. Der BGH hat nun entschieden, dass ein Mieter, der innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage seine Mietrückstände begleicht, damit nur erreicht, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam wird. Hat die Vermieterin den Mietvertrag auch hilfsweise ordentlich gekündigt, muss die Wohnung, laut dem für das Mietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat, trotzdem geräumt werden.

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Kann ein hohes Alter und die Verwurzelung am Wohnort den Mieter vor einer (Eigenbedarfs-) Kündigung schützen?

Eine Berliner Mieterin muss mit 89 Jahren nicht noch einmal umziehen. Das hat das Landgericht Berlin jüngst in einem Urteil entschieden und stärkt damit den Schutz alter und am Wohnort verwurzelter Mieter vor der Eigenbedarfskündigung ihres Mietverhältnisses. Vorangegangen war dem Urteil ein seit 2015 andauernder Rechtsstreit.

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