#Schuldrecht BT 1

Examensreport: ZR I 1. Examen Dezember 2020 Hamburg

K ist selbständiger Klempner und möchte eines Sommerabends gegen 18:00 Uhr noch ins Freibad der F-GmbH. Er freut sich seinen wohl verdienten Feierabend so ausklingen zu lassen und kauft an der Abendkasse ein Ticket für 5,00€. Das Freibad schließt um 20:00 Uhr. Am Eingang befindet sich gut lesbar ein Schild. Auf diesem steht, dass sich Besucher selbständig zum Ausgang begeben müssen. K schläft, geschafft von seinem arbeitsreichen Tag ein und wacht in einem leeren Freibad wieder auf. Seine Anziehsachen sowie sein Smartphone sind im Spind eingeschlossen. Der Raum, in dem sich die Spinde befinden, ist ebenfalls verschlossen. Niemand sonst ist in der Nähe.  In diesem Examensreport bleibt es spannend. Wie geht es weiter? Lese nach was dem K noch alles passiert. 

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AG Bremen: Rückzahlungsanspruch gegen den Tickethändler bei coronabedingter Absage der Veranstaltung

Vor kurzem haben wir an dieser Stelle ein Urteil des Amtsgerichts Bremen vorgestellt, in dem es um die Frage ging, ob der Ticketkäufer vom Verkäufer, der nicht zugleich Veranstalter war, die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann, wenn die Veranstaltung coronabedingt abgesagt wird . Die 9. Zivilabteilung des Amtsgerichts Bremen hatte das bejaht und ihre Auffassung in einem Urteil vom 1. Dezember 2020 bestätigt. Dagegen kommt die 8. Zivilabteilung dieses Gerichts ebenfalls am 1. Dezember 2020 zum gegenteiligen Ergebnis.

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