A. Sachverhalt Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Neuwagen. Der Kläger kaufte von der Beklagten, einem Autohaus, einen Pkw zum Preis von 30.000 €. Das Fahrzeug wurde dem Kläger am 18. September 2009 übergeben. In der Folgezeit machte er mehrere Mängel des Fahrz...
WeiterlesenExamensreport: ZR I 1. Examen Juni 2014 NRW
Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll) F ist eine reiche Frau, die gerne eine neue Küche hätte. Sie wendet sich an H, einen Handwerker, der ihr eine Küche planen, bauen, liefern und einbauen soll. Da H normalerweise nur mit Unternehmern zusammenarbeitet, die ihrerseits die AGB stelle...
WeiterlesenA. Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll) Der Großhändler V verkaufte dem K, der ein Spielwarengeschäft betreibt 2 Sandbaukästen (Bausätze) für 100 € das Stück (massiv Eiche). Die Sandbaukästen waren im Laden des V deutlich lesbar mit massiv Eiche ausgezeichnet. Der Kaufvertrag kam schri...
WeiterlesenBGH zur Reichweite des § 439 II BGB
A. Sachverhalt Die Kläger kauften im Herbst 2009 bei der Beklagten, die unter anderem mit Bodenbelägen handelt, Massivholzfertigparkett, das sie anschließend durch einen Schreiner in ihr Wohnhaus einbauen ließen. Dieser ging dabei nach einer von der Beklagten mitgelieferten Verlegeanleitung vor, die...
WeiterlesenBGH zur Anwendbarkeit des § 439 III BGB
K schloss mit L einen Leasingvertrag über einen als Geschäftsfahrzeug genutzten Neuwagen. Das Fahrzeug, das L bei V erwarb, wurde an K ausgeliefert. Kurz darauf stellt sich heraus, dass die beiden Außenspiegel, die beim Abstellen des Fahrzeuges selbsttätig anklappen und beim Starten des Motors wiede...
WeiterlesenV betreibt ein Auktionshaus und führt dabei als öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator im Sinne von § 34b V GewO Kunstauktionen durch. Im Rahmen einer Kunstauktion bietet er eine bei ihm eingelieferte, im Auktionskatalog unter der Losnummer 1. abgebildete und wie folgt beschriebene Buddha...
WeiterlesenK kauft bei dem Autohändler V einen Neuwagen und gibt dabei seinen Gebrauchtwagen, einen VW, für 10.000,00 € in Zahlung. Dabei wurde im Ankaufsschein unter der vorgedruckten Rubrik „Das Fahrzeug hat keine/folgende Unfallschäden erlitten” das Wort „keine” eingekreist und unterstrichen. Mit diesem Wag...
WeiterlesenV betreibt eine Hobby-Werkstatt, in der Privatleute gegen Entgelt Fahrzeuge reparieren können und in der er selbst auch einige Fahrzeuge repariert. Er verkauft an den K ein Wohnmobil der Marke F, Baujahr 1986, zum Preis von 7.500 €, das er selbst drei Jahre zuvor gebraucht erworben und privat genutz...
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