Juristische Kraftausdrücke

Wenn der Korrektor an Deiner Klausurbearbeitung beanstandet, Du habest „juristische Kraftausdrücke“ verwendet, dann hast Du in der Regel weder geflucht noch Formalbeleidigungen ausgesprochen. Es geht vielmehr um Begriffe wie „eindeutig“, „offensichtlich“, „zweifelsohne“, „unproblematisch“ und „unstreitig“.

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