Problem - Täter hinter dem Täter

Problem – Täter hinter dem Täter

Das Problem Täter hinter dem Täter stellt sich im Rahmen der Werkzeugqualität des Tatmittlers. Die Frage ist, wie es sich auswirkt, wenn der Vordermann voll deliktisch handelt.

I. Zwei Fallgruppen

Beim Täter hinter dem Täter sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Der vermeidbare Verbotsirrtum und das Ausnutzen organisatorischer Machtapparate.

1. Vermeidbarer Verbotsirrtum

Der Täter hinter dem Täter in Gestalt des vermeidbaren Verbotsirrtums betrifft den Fall, dass dem Vordermann bzw. Tatmittler etwas vorgegaukelt wird, sodass er glaubt, rechtmäßig zu handeln. Prominentestes Beispiel ist der Katzenkönigfall. Hier wurde einem Polizeibeamten vorgespielt, er handle rechtmäßig, wenn er eine Blumenhändlerin ersteche, weil er damit dem imaginären Katzenkönig helfen würde. Mit Ausführung der Tat hat sich der Polizeibeamte strafbar gemacht, da er einem vermeidbaren Verbotsirrtum erlegen ist. Fraglich ist jedoch, wie sich dies auf den Hintermann, also den mittelbaren Täter auswirkt.

2. Ausnutzen organisatorischer Machtapparate

Der Täter hinter dem Täter in der Ausprägung des Ausnutzens organisatorischer Machapparate spiegelt sich in den sogenannten Mauerschützenfällen wider. In diesen Fällen hat jemand die Anweisung gegeben, an der innerdeutschen Grenze auf Flüchtige zu schießen. Es stellt sich mithin die Frage, wie der Anweisende zu bestrafen ist. Als organisatorische Machtapparate gelten auch solche der organisierten Kriminalität oder der Wirtschaftskriminalität.

Wie ist nun das Phänomen Täter hinter dem Täter zu behandeln?

II. Eine Ansicht

Eine Ansicht verneint die mittelbare Täterschaft in derartig gelagerten Konstellationen aufgrund des Selbstverantwortungsprinzips. Habe man eine Person, die selbst verantwortlich sei, so könne es keinen Zweitverantwortlichen geben. Zudem erfolge in diesen Fällen eine sachgerechte Bestrafung wegen Anstiftung gemäß § 26 StGB.

III. Andere Ansicht (h.M.)

Die herrschende Meinung bejaht hingegen die mittelbare Täterschaft in der Konstellation des Täters hinter dem Täter, da der Vordermann jederzeit austauschbar sei, ihm also eine gewisse Marionettenartigkeit anhafte.

 

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