Was ist Jura eigentlich?

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Eines dürfte an dieser Stelle klar sein: In unserem Fall handelt es sich weder um Kaffeemaschinen, noch um Whiskey, eine erdgeschichtliche Zeitepoche oder die Bezeichnung des gleichnamigen Gebirges. Vielmehr geht es hier um den lateinischen Begriff für Rechte. Du wirst also die Rechte studieren und wissenschaftlich ergründen, Dich fortan mit juristischen Texten und rechtlichen Quellen befassen - Du wirst sie auslegen, sie systematisch und begrifflich durchdringen. Superkräfte wirst Du dadurch vielleicht nicht erlangen – Du agierst eher wie Batman, dessen Überlegenheit im Kampf gegen das Böse auf Intelligenz, Willenskraft, hartem Training und seinen technischen Hilfsmitteln basiert.

Doch woher stammen diese Rechte?

Es ist ja nicht so, dass vor dem Inkrafttreten des BGB am 01. Januar 1900 einfach Dunkelheit in der juristischen Welt herrschte und an diesem Tag plötzlich das Licht anging und das Recht war da. Vielmehr hat sich das Recht über viele Jahre hinweg entwickelt – naturwüchsig aus den Bedürfnissen der Gesellschaft heraus. Zu Beginn haben sich verschiedene Kulturen eigene Regeln geschaffen, die das Zusammenleben vereinfachen sollten. Solche Regeln waren zunächst als Bräuche anzusehen, sobald diese Regelungen aber auch durchgesetzt werden können, können wir sie als Recht bezeichnen.

Einzelne Völker begannen irgendwann damit, das Recht schriftlich festzuhalten. Ein frühes Beispiel ist der Codex Hammurapi, der aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. stammt und eine babylonische Sammlung von Rechtssprüchen beinhaltet. Der fast 4.000 Jahre alte Codex Hammurapi beschäftigte sich schon damals mit Themen zum Vermögens-, Familien- und Erbrecht sowie mit Fragen zu Arbeit oder körperlicher Integrität. Die in Keilschrift festgehaltenen Regelungen entstammen also einer Zeit, die noch vor dem liegt, was wir heute als Antike bezeichnen.

Später ging es mit dem Recht dann sehr viel weiter. Das Zwölftafelgesetz der Römer prägt unser Rechtsverständnis noch heute und mit dem darauf folgenden Corpus Iuris civilis folgte eine fortschrittliche Sammlung an Rechtsprüchen, mit dem es den Römern gelang, über 1.500 Jahre hinweg zu praktizieren. Kaum vorstellbar, dass irgendwann bereits erste Eisenbahnen fuhren, aber noch immer das römische Recht aus Zeiten des damaligen Kaisers Justinian galt – sogar noch bis ins Jahr 1899, also bis zum Inkraftreten unseres BGB, zum Teil auch noch in Deutschland. Du siehst also, dass sich das Recht über viele Jahre hinweg entwickelt hat.

Was ist Recht heute und was bedeutet das für Dein Studium?

Mit dem Wandel der Gesellschaft hat sich aber auch das Verständnis für damals festgeschriebene Regeln erheblich geändert. Jura ist im Gegensatz zu anderen klassischen Wissenschaften wie Biologie, Mathematik oder Physik, bei denen es in erster Linie darum geht, die Grundlagen der Natur zu erforschen, eine hermeneutische Wissenschaft. Ziel ist es, den Sinn der menschlichen Schöpfung auszulegen und ihn auch zu verstehen. Dies wirkt sich im Jurastudium dadurch aus, dass das geschriebene Recht einen verbindlichen Anspruch erlangt und wir diese verbindlichen Texte auf konkrete Lebenssachverhalte anwenden, um gesellschaftliche Konflikte zu lösen oder künftige Konflikte zu vermeiden.

Vereinfacht gesagt lässt sich das Recht in drei Gebiete einteilen: Es gibt das Zivilrecht, das Öffentliche Recht und das Strafrecht. All Deine kommenden Leistungsnachweise stammen aus einem dieser Rechtsgebiete. Du wirst feststellen, dass jedes Rechtsgebiet seine Besonderheiten hat und einem bestimmten Schema folgt.

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Das Zivilrecht

Im Zivilrecht geht es um das Verhältnis zwischen Privatpersonen, z.B. wenn ein Verkäufer an einen Kunden ein Auto verkauft. Wie ein solcher Verkauf zustande kommt oder was passiert, wenn das Auto defekte Bremsen hat, regelt das Zivilrecht, dessen wichtigste Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen. Zuständig für solche Streitigkeiten ist die sogenannte Ordentliche Gerichtsbarkeit, also die Amtsgerichte, Landgerichte, Ober- landesgerichte sowie letztinstanzlich der Bundesgerichtshof (BGH).

Das Zivilrecht besteht wiederum aus einer Vielzahl von Teilrechtsgebieten, zum Beispiel dem Sachenrecht oder dem Erbrecht. Vielen dieser Teilrechtsgebiete wirst Du im Laufe Deines Studiums begegnen. Einige sind dabei absoluter Pflichtstoff, andere kannst Du im Rahmen Deines Wahlfaches vertiefen, wie etwa das Arbeits- oder Familienrecht.

Das Öffentliche Recht

Im Öffentlichen Recht geht es nicht mehr um das Verhältnis zwischen Privatpersonen, sondern um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

Beispiel: Deinem Nachbarn mangelt es nicht an kreativen Ideen, sodass er eines Tages plötzlich beschließt, eine Straußenfarm in seinem Garten aufzuziehen. Du hast ein ungutes Gefühl dabei und forderst die Behörden auf, etwas dagegen zu unternehmen.

Während Du Dich bei der Behörde lauthals über die Straußenfarm beschwerst, wird auch noch Dein Auto abgeschleppt, weil Du in Deinem Ärger das Halteverbotsschild nicht bemerkt hast.

Solche Fragen und Streitigkeiten regelt das Öffentliche Recht. Hierunter fallen auch beispielsweise unterschiedliche Maßnahmen der Polizei, die gegen Bürger ergehen und einzelne Grundrechte berühren oder verwaltungsrechtliche Fragen zur Erteilung einer Baugenehmigung.

Das Öffentliche Recht kann aber auch das reine staatliche Innenverhältnis betreffen. Dies gilt zum Beispiel für das Gebiet des Staatsorganisationsrechts und betrifft Fälle wie:

Der Bundespräsident weigert sich, ein Gesetz zu unterschreiben, das der Bundestag zuvor erlassen hat. Darf der Bundespräsident das und was kann der Bundestag gegen die Weigerung unternehmen?

Ein Bundesland will die Todesstrafe wieder einführen und Männern verbieten, an Wahlen teilzunehmen. Geht das überhaupt?

Das Strafrecht

Im Strafrecht geht es speziell darum, ob ein bestimmtes Verhalten staatlicherseits mit einer Strafe sanktioniert wird. Streng genommen ist das Strafrecht durch die Beteiligung des Staates in Form der anklagenden Staatsanwaltschaft auch beim Öffentlichen Recht anzusiedeln. Zuständig sind aber die sogenannten Ordentlichen Gerichte, die auch für Zivilsachen zuständig sind. Es handelt sich also um eine Mischform und wird daher als eigenständiges Rechtsgebiet betrachtet. Das Strafgesetzbuch (StGB) ist hier wichtigstes Gesetz und es regelt unter anderem Fälle wie das eingangs erwähnte „Stiletto-Problem”.

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