Lernmaterialien - Die juristische Fachliteratur

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Lehrbücher, Kommentare, Aufsätze, Loseblattsammlungen, Urteile oder doch das Skript des Professors? Wer soll da noch den Überblick behalten? Diese Frage stellen sich vermutlich ganz schön viele Jurastudent:innen, denn durchschnittlich lesen die meisten von ihnen etwa 20.000 Seiten Fachliteratur während des Studiums. Ganz schön viel oder? Es ist daher wichtig, zu Beginn des Studiums etwas mehr Zeit für der Auswahl der richtigen Literatur zu investieren und sich mit den einzelnen Werken vertraut zu machen, um auf lange Sicht Zeit zu sparen. Wir zeigen Dir, wie sich die eben genannten Werke voneinander unterscheiden und was Du zum Start ins Studium wirklich brauchst.

Juristische Lehrbücher gibt es wie Sand am Meer und daher geben die Professoren zu Beginn der Vorlesungen meistens eine Liste mit Literaturempfehlungen aus. Hierbei kann schnell der Eindruck entstehen, dass Du alles auf der Liste kaufen musst – Du willst ja nichts falsch machen. Du musst aber wirklich nicht alles kaufen und Du musst den Empfehlungen des Professors auch nicht blindes Vertrauen schenken. Die einzigen Bücher, die Du Dir wirklich schon zu Beginn des Studiums besorgen solltest, sind die Gesetzestexte. Aber auch hier gibt es Unterschiede: Kauf Dir nicht gleich zu Beginn den sogenannten Habersack (vormals Schönfelder) oder Sartorius. Diese Gesetzessammlungen sind sehr umfassend und vergleichsweise teuer. Sie eignen sich erst im fortgeschrittenen Stadium Deines Studiums. Für einen guten Überblick kommst Du mit den dtv-Gesetzestexten zum BGB, StGB und dem GG oder den in schwarz, rot und gelb/gold gehaltenen Nomos Gesetzen ganz gut durch die ersten Semester. Sie haben zudem den Vorteil, dass sie handlich und wesentlich günstiger sind.

Im Folgenden erhältst Du einen Überblick darüber, welche Fachliteratur Du gegebenenfalls benötigst und wie Du bei der Auswahl der für Dich passenden Literatur vorgehen solltest.

Lehrbücher

Lehrbücher sind abstrakte Darstellungen eines bestimmten Teilrechtsgebiets (z.B. Brox/Walker, BGB AT). „Abstrakt“ hat dabei nichts mit „abstrakter Kunst“ zu tun, sondern besagt nur, dass in dem Lehrbuch keine konkreten Fälle gelöst werden. Du bekommst also nur einen theoretischen Überblick über das jeweilige Teilrechtsgebiet. Für fast alle Teilrechtsgebiete gibt es nicht nur ein Lehrbuch, sondern viele Lehrbücher. Sie unterscheiden sich teilweise erheblich im Umfang und der Art und Weise der Darstellung. Die meisten Studierenden entscheiden sich dafür, ein „Standardlehrbuch“ zu kaufen, das zu Beginn der Vorlesungen empfohlen wird. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn:

„Der Mensch sollte lesen, wozu es ihn gerade treibt; was er nur aus Pfichtgefühl liest, wird ihm wenig nützen.” (François VI. de La Rochefoucauld, franz. Of zier, Diplomat und Schriftsteller)

Aus diesem Grund solltest Du nicht wahllos den Literaturempfehlungen Deiner Professoren oder anderer Student:innen aus höheren Semestern folgen und Dir Bücher kaufen, die Du gar nicht kennst. Jeder Lesetyp ist anders und jedes Werk hat seine Eigenart, die Dir und Deinem Lerntyp zusagen muss. Nur so kannst Du von Anfang an mit einem guten Gefühl an die Materie rangehen und – worauf es ja schließlich ankommt – sie wirklich verstehen. Nimm Dir also zu Beginn Deines Studiums die Zeit und schaue Dir in Ruhe einige Lehrbücher in der Bibliothek an und bilde Dir Deine eigene Meinung.

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Fallsammlungen

Außerdem gibt es sogenannte Fallsammlungen. Dort findest Du Fälle mit ausformulierten Lösungen. Fallsammlungen sind nützlich, damit Du die Theorie (die Du z.B. mit dem Lehrbuch gelernt hast) am konkreten Fall anwenden kannst. In den Klausuren und Hausarbeiten, die Du während Deines Jurastudiums schreiben wirst, musst Du immer Fälle lösen. Es wird nicht nur abstrakte Theorie abgefragt. Vielmehr geht es darum, die gelernte Theorie im Rahmen des Gutachtens prüfungsrelevant und schematisch unterzubringen.

Dabei wirst Du feststellen, dass es nicht immer leicht ist, die theoretischen Bausteine auf den Fall anzuwenden. Deshalb ist es wichtig, dass Du auch eine ausreichende Anzahl von Fällen gewissermaßen zur Anschauung hast. Die Fallsammlungen sind hierzu eine gute Quelle. Fälle mit Musterlösungen und Videobesprechungen, in denen Dir der Lösungsweg systematisch erklärt wird, FIndest Du übrigens auch auf unserer Lernplattform bei Jura Online.

Skripte

Skripte sind stärker klausurorienterte Darstellungen. Sie enthalten in der Regel Prüfungsschemata und häufig auch Fallbeispiele. Skripte erfreuen sich zunehmend in den höheren Semestern großer Beliebtheit, weil sie eine komprimierte Darstellung der klausurrelevanten Themen enthalten und komplexe Themen auf das Wesentliche beschränken. Sie werden von vielen Studierenden sogar als Ersatz für Lehrbücher und Fallsammlungen gekauft. Professoren sparen die Skripte allerdings regelmäßig aus ihren Literaturempfehlungen aus, weil sie nicht „wissenschaftlich“ sind. Eine gute Ergänzung für die Klausur sind sie dennoch.

Gesetzeskommentare

Sofern die Literaturliste Deines Professors auch Kommentare enthält, solltest Du Folgendes wissen: Kommentare eignen sich grundsätzlich weniger zum Lernen, sondern sind umfassende Nachschlagewerke, in denen Du nach Paragrafen sortiert z.B. Anmerkungen zu einzelnen Regelungen oder weitere Literaturhinweise findest. Du kannst Kommentare ergänzend zum Lernen heranziehen und wirst sie spätestens für die Hausarbeiten brauchen, die Du im Laufe des Studiums schreiben musst. Kommentare musst Du Dir aber nicht kaufen, denn Du findest sie immer in der Bibliothek. Außerdem sind sie vergleichsweise teuer und müssen relativ häufig aktualisiert werden.

Fachzeitschriften

Es gibt eine Vielzahl von juristischen Fachzeitschriften. Im Unterschied zu den vorherigen Literaturtypen erscheinen sie in kürzeren, regelmäßigen Abständen (wöchentlich, monatlich) und setzen sich sehr detailliert in Form von Aufsätzen und Urteilsbesprechungen mit bestimmten Themen auseinander. So gibt es Fachzeitschriften, in denen Du ausschließlich Beiträge zum Strafrecht (bspw. die NStZ) finden wirst. Andere Zeitschriften wiederum werfen einen allgemeinen Blick auf aktuelle juristische Themen (bspw. die NJW) oder versuchen vor allem, ausbildungsrelevante Themen aufzuarbeiten (bspw. die JuS oder die JURA).

Im juristischen Alltag spielen die Zeitschriften zwar in erster Linie im praktischen Beruf eine große Rolle. Doch auch im Rahmen Deines Studiums wirst Du mit diversen Zeitschriften in Berührung kommen und mit steigender Semesteranzahl ggf. auch die ein oder andere selbst abonnieren.

Aufgrund der Urteilsbesprechungen, der vertieften Auseinandersetzung mit einzelnen Themen und ihrer Aktualität, spielen die Fachzeitschriften nämlich vor allem im Rahmen der Hausarbeiten, die Du während Deines Studiums wirst schreiben müssen, eine herausragende Rolle. Du wirst in ihnen Beiträge finden, die Dich gedanklich und inhaltlich weiterbringen und die dafür sorgen, dass sich Dir Spezialthemen überhaupt erst richtig erschließen.

Zudem lassen sich Prüfungsämter und Professoren gerne von aktuellen Nachrichten für die Erstellung der Hausarbeiten und Klausuren inspirieren, was mit steigender Semesteranzahl im Übrigen auch immer wahrscheinlicher wird. Entsprechend werden vor allem die Ausbildungszeitschriften von höheren Semestern abonniert, um sich auf dem Laufenden zu halten – schaden kann das natürlich aber auch in den niedrigeren Semestern nicht.

Auch wir von Jura Online geben eine solche Ausbildungszeitschrift heraus – und im Gegensatz zu vielen anderen kostenlos und komplett digital. In unserem „Flurfunk“ findest Du wöchentlich klausurtypisch aufbereitete Beiträge zu aktuellen Urteilen, rechtspolitischen Nachrichten, Klassikern der Rechtsprechung sowie Beiträge, die hilfreiche Tipps rund um Dein Jurastudium enthalten. Schnupper doch mal rein: Zum Flurfunk

Fazit

Du wirst nun festgestellt haben, dass es tatsächlich eine Vielzahl an juristischer Literatur gibt, die für das Studium relevant ist. Wie bereits eingangs erwähnt, lesen Jurastudent:innen rund 20.000 Seiten Fachliteratur im Laufe des Studiums. Wenn wir davon ausgehen, dass ein durchschnittliches Buch etwa 300 Seiten lang ist, dann wären das knapp 67 Bücher. Damit Du also keine Zeit verschwendest und aus 20.000 Seiten nicht unnötig 40.000 werden, solltest Du Dir zu Beginn der Vorlesungen die Zeit nehmen und in der Bibliothek Deiner juristischen Fakultät einzelne Bücher durchgehen und ein paar Seiten “anlesen”. Das mag Dir am Anfang vielleicht keinen großen Spaß machen, aber auf lange Sicht sparst Du damit Zeit, Nerven und Geld. Wenn Du von Anfang an mit den Materialien lernst, die Dir am besten zusagen, dann wirst Du es im Studium allgemein leichter haben.

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Deine wichtigste “Literatur” wird aber über das ganze Studium hinweg – und auch später im Beruf – das Gesetz sein. Mit Gesetzestexten solltest Du Dich also möglichst schnell vertraut machen.

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