Das erste Semester im Überblick

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“Endlich sind die Zeiten eines festen Stundenplans vorbei – ich bin Student, ich teile mir die Zeit ein, wie ich will” – wirst Du Dir vielleicht denken. Stimmt im Großen und Ganzen auch: Du bist Herr des Geschehens und entscheidest selbst, zu welcher Vorlesung Du gehst, welche Klausur Du in welchem Semester schreibst und wie sehr Jura Deinen Alltag bestimmen soll. Du musst aber dennoch kontinuierlich am Ball bleiben, sonst wirst Du es am Ende unter Umständen wirklich schwer haben. Wie das erste Semester abläuft und was Du auf keinen Fall verpassen solltest, erklären wir Dir.

Was Dich in Deinen Vorlesungen im 1. Semester des Jurastudiums erwartet

Im ersten Semester Deines Jurastudiums wird es zunächst darum gehen, ein juristisches Fundament zu legen. Ähnlich wie bei der Konstruktion eines Hauses, wirst Du auch im Jurastudium nicht damit anfangen das Dach zu errichten oder das noch gar nicht vorhandene Wohnzimmer hübsch zu dekorieren. Du beginnst zuerst mit dem Fundament, der Grundstruktur, auf der Dein weiteres Vorhaben aufbauen soll. Hierfür lernst Du im ersten Semester die allgemeinen Regeln aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht kennen, die Dich das gesamte Studium über begleiten werden und auf die Du immer zurückgreifen wirst. Es ist daher wichtig, bereits im ersten Semester aufmerksam zu sein, damit sich hier auf lange Sicht keine unnötigen Wissenslücken bilden und Dein Fundament brüchig werden lassen.

Hierfür beginnen die meisten Universitäten im Zivilrecht mit Vorlesungen zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB AT), im Strafrecht mit dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (Strafrecht AT) und im Öffentlichen Recht mit dem Staatsorganisationsrecht und/oder den Grundrechten.

Was erwartet mich im Zivilrecht?

Der Allgemeine Teil des BGB ist im 1. Buch des BGB geregelt und wird gewissermaßen „vor die Klammer gezogen”. Die Regelungen des BGB AT gelten also für alle nachfolgenden Regelungen im Zivilrecht. Es sind allgemeine Regeln, die Dir zu Beginn wahrscheinlich etwas „abstrakt“ vorkommen werden. Die Regeln, die Du kennenlernen wirst, sind jedoch sehr wichtig für den weiteren Verlauf Deines Studiums, denn wie wir bereits gelernt haben, gelten sie für alle anderen Regelungen im BGB.

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Das macht auch Sinn: So gibt es beispielsweise eine Vielzahl an Verträgen (Kaufvertrag, Mietvertrag, usw.), die im BGB geregelt sind. Das BGB AT stellt dabei Regelungen bereit, wie ein Vertrag grundsätzlich zustande kommt, sodass dies nicht für jeden Vertrag einzeln immer und immer wieder geregelt werden muss.

Dir wird sicher einleuchten, dass für einen solchen Vertragsschluss irgendwie eine Einigung zwischen den Parteien des Vertrages herbeigeführt werden muss. Du wirst Dich also zunächst damit beschäftigen müssen, welche Maßstäbe an die Kommunikation der beiden Parteien gesetzt werden müssen, damit es zu solch einer Einigung kommen kann. Dies wirst Du im Themenbereich Willenserklärungen behandeln.

Hierbei wirst Du auch erfahren, dass nicht jeder eine rechtlich bindende Erklärung abgeben kann (z.B. gibt es spezielle Regelungen für Minderjährige) oder dass über bestimmte Themen überhaupt kein Vertrag geschlossen werden darf (z.B. in Fällen der sogenannten Schwarzarbeit oder der Verkauf von Drogen). Und Du wirst unter anderem lernen, was passiert, wenn sich jemand beim Vertragsschluss irrt und an dem Vertrag nicht mehr festhalten möchte.

Dies lässt sich anschaulich an einem einfachen und alltäglichen Beispiel darstellen – dem Brötchenkauf beim Bäcker:

Du gehst zum Bäcker und möchtest zum Frühstück ein Brötchen kaufen, weil Du das überteuerte Porridge mit Chiasamen und Waldbeerenmischung nicht mehr sehen kannst. Du begrüßt die Verkäuferin und nennst ihr Dein gewünschtes Brötchen – Mehrkorn soll es sein, damit der Gesundheitsaspekt nicht völlig verloren geht.

Wenn Du Dir diese Situation jetzt vor Augen führst, dann haben bereits an dieser Stelle einige – aus juristischer Sicht – wichtige Prozesse stattgefunden: Damit Du Dein Brötchen bekommst, musstest Du Dich der Verkäuferin irgendwie mitteilen und ihr sagen, was Du haben möchtest.

Dies ist im Rechtsverkehr auch erforderlich – sei es schriftlich, mündlich oder wenigstens gestikulierend – damit eine von Dir gewollte Rechtsfolge ausgelöst werden kann. Dies nennst Du ab heute eine Willenserklärung, also eine Erklärung darüber, was Du willst. Es geht aber noch weiter:

Nachdem Du mitgeteilt hast, welches Brötchen Du haben möchtest, packt die Verkäuferin es für Dich ein – beinahe wortlos übergibt sie Dir das Brötchen und murmelt lediglich „53 Cent” vor sich hin.

Mit dieser Handlung hat sie ebenfalls eine Willenserklärung abgegeben – indem sie das Brötchen eingepackt und den Preis genannt hat, hat sie zwar nicht ausdrücklich gesagt: „Guten Tag, ich möchte Ihnen dieses Brötchen verkaufen und eine Rechtsfolge auslösen, damit zwischen uns ein wirksamer Kaufvertrag über das Brötchen zustande kommt”.

Vielmehr hat sie Dir damit aber konkludent (also durch schlüssiges Verhalten) zu verstehen gegeben, dass sie auf das Geschäft eingehen möchte und Du das Brötchen für 53 Cent haben kannst. Deine Willenserklärung nennt man in diesem Fall Angebot (ein Angebot darüber, ein Mehrkornbrötchen kaufen zu wollen), das die Verkäuferin schließlich angenommen (Annahme) hat.

Im Ergebnis ist also ein (Kauf-) Vertrag zustande gekommen, der gewisse Pflichten mit sich bringt. Zum einen hast Du die Pflicht, den Kaufpreis für das Brötchen zu bezahlen und die Verkäuferin muss Dir das gewünschte Brötchen übergeben.

Dieser einfache Fall kann in vielerlei Hinsicht, neu konstruiert werden:

Was ist, wenn Du die Bäckerei betrittst und wortlos auf ein Brötchen zeigst? Oder wenn Du Dich versprichst, die Verkäuferin Dir aber trotzdem das eigentlich gewollte Brötchen einpackt, weil Du jeden Morgen dasselbe Brötchen kaufst.

Wie sieht es aus, wenn Du für Deinen Kommilitonen Brötchen holen sollst – gibst Du dann eine eigene Willenserklärung ab oder eine fremde? Bist Du dann Stellvertreter Deines Kommilitonen?

Was passiert wenn sich später heraus- stellt, dass eines der Brötchen einen Schimmelansatz hatte? Musst Du den Kaufvertrag dann anfechten oder stehen Dir irgendwelche anderen Rechte zu?

All das hat juristische Relevanz und Du merkst schon: Da gibt es viele Feinheiten zu beachten, die bei viel komplexeren und spannenderen Fällen als einem Brötchenkauf zu beachten sind. Im ersten Semester wirst Du deshalb insbesondere die Grundlagen zum Zustandekommen von Verträgen, Willenserklärungen, der Anfechtung, Stellvertretung und der Minderjährigkeit lernen.

Was erwartet mich im Strafrecht?

Im Allgemeinen Teil des Strafrechts geht es auch spannend zu. Für die meisten Jurastudent:innen bildet das Strafrecht zu Beginn des Studiums den interessantesten Teil – geht es hier doch häfig um Mord und Totschlag, später auch um Sachbeschädigung, Diebstahl oder Betrug.

Auch hier ist das oben genannte „Klammerprinzip” zu beachten. Das Strafrecht AT regelt also alle Voraussetzungen, die für die nachfolgenden Straftatbestände gelten. In der Regel lernst Du erstmal die allgemeinen Lehren des Strafrechts kennen und gehst der Frage nach, warum und inwiefern der Staat den einzelnen Bürger bestrafen darf, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann und welche Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale genannt) der Bürger wiederum erfüllen müsste, um bestraft werden zu können. Dieses Verständnis und wie Du einzelne Straftatbestände prüfst, lernst Du dann anhand von Beispielsfällen, die aus dem echten Leben stammen.

Nicht selten geht es hier um brutale Verbrechen und kuriose Geschichten. Ein Paradebeispiel für Brutalität und Kuriosität, das Du in den ersten Semestern kennenlernen wirst, ist der sogenannte Katzenkönig-Fall:

In diesem Fall ging es darum, dass drei Personen (A, B und C) in einem von Mystizismus geprägten, neurotischen Beziehungsgeflecht zusammen lebten.

A gelang es dabei gemeinsam mit B, den leicht beeinflussbaren C im Rahmen mystischer Kulthandlungen von der Existenz eines „Katzenkönigs” zu überzeugen, der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe. C, in seiner Kritikfähigkeit etwas eingeschränkt, aber aus Liebe zu A darum bemüht, ihr zu glauben, fühlte sich sodann auserkoren, den Kampf gegen den „Katzenkönig” aufzunehmen.

Als A später von der Hochzeit ihres früheren Freundes erfuhr, entschloss sie sich aus Hass und Eifersucht, dessen neue Frau (F) zu töten – beziehungsweise töten zu lassen. Sie überzeugte den C, dass der Katzenkönig ein Menschenopfer fordere – zufällig in Gestalt der F. Falls er die Tat nicht binnen einer kurzen Frist vollende, dann würde der Katzenkönig die gesamte Menschheit oder zumindest Millionen von Menschen vernichten.

C fuhr zu F und stach ihr (zur Rettung der Menschheit) hinterrücks mit einem Messer in den Hals, in das Gesicht und in den Körper – F überlebte glücklicherweise.

Solche oder ähnliche Fälle werden Dir im Strafrecht häfiger unterkommen. Zu Beginn des Studiums sind die Fallkonstruktionen aber noch ein wenig einfacher:

Hooligan H schlägt dem Opfer O mit dem Baseballschläger mehrfach und mit voller Wucht auf den Kopf, bis O stirbt.

A erschießt den B.

A ist Prfiboxer und verprügelt nach einem Diskobesuch den unsportlichen und schmächtigen B.

Ähnlich wie beim Brötchenkauf im Zivilrecht, gibt es natürlich auch hier unter Umständen viele verschiedene Punkte, zu beachten:

Was ist, wenn der Hooligan H zuvor von O mit einem Messer angegriffen wurde oder bloß dachte, angegriffen zu werden?

Was ist, wenn A eigentlich C erschießen wollte, aber aus Versehen den B trifft?

Macht sich der Profiboxer wegen Körperverletzung oder sogar wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar, weil seine Fäuste als „gefährliche Werkzeuge” zu qualifizieren sein könnten?

Im ersten Semester lernst Du im Strafrecht also neben den allgemeinen Lehren, auch die Tötungsdelikte, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, die sogenannten fahrlässigen Begehungsdelikte (z.B. fahrlässige Tötung), den Versuch (z.B. versuchter Totschlag) oder die Unterlassungsdelikte (z.B. unterlassene Hilfeleistung) kennen.

Was erwartet mich im Öffentlichen Recht?

Im Öffentlichen Recht beginnen die Vorlesungen im ersten Semester in der Regel mit dem Staatsorganisationsrecht. Hier geht es um den Staat und seine Organe, also um das staatliche Innenverhältnis. Du lernst hier, wie unsere Bundesrepublik aufgebaut ist und wie die einzelnen Bundesorgane unsere Staatsstruktur aufrechterhalten.

Die Vorlesung wird manchmal auch mit der Vorlesung zu den Grundrechten verknüpft, bei der es hingegen um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat geht.

Die wichtigsten Regelungen zum Staatsorganisationsrecht findest Du im Grundgesetz (GG), und zwar in den Artikeln 20 - 103 GG. Kennzeichnend für das Staatsorganisationsrecht ist, dass es hier vergleichsweise wenige Vorschriften gibt. Und je weniger Vorschriften es gibt, desto mehr musst Du aus ihnen machen (können).

Im ersten Semester werden hier üblicherweise folgende Themen behandelt: der Staatsbegriff, die Staatszielbestimmungen (wie etwa das Demokratieprinzip), die obersten Bundesorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung), die Staatsfunktionen (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung) und schließlich die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

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