BGH zur Haftung für den Unfall eines dreijährigen Kindes bei einem Reitturnier (Teil 2)

Im ersten Teil der Entscheidung haben wir erfahren, dass der unter anderem für das Deliktsrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH eine Haftung des Veranstalters generell abgelehnt hat. Nun möchten wir uns der Begründung des BGH widmen und besprechen zudem die wichtigsten prüfungsrelevanten Aussagen zur deliktischen Haftung nach § 823 I BGB und § 833 I BGB und der Haftung der Eltern.

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Examensreport: StR 1. Examen November 2020 NRW

Das größte Problem bei Examensklausuren im Strafrecht? Die fehlende Zeit für die Falllösung. In dieser Klausur ist wieder mal ganz schön viel los, sodass wenig Zeit bleibt, um über die einzelnen Delikte und Straftatbestände ausgiebig nachzudenken. Schaue Dir den Sachverhalt an und bearbeite die prüfungsrelevanten Lerninhalte, damit Dir die Falllösung möglichst schnell von der Hand geht.

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